Über die Förderanträge der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung entscheiden?
02.09.2004: Jurysitzung des Jugendbeirats am 15. Oktober - Bewerbung bis zum 15. September
Seit September 2002 sind Jugendliche nun in kontinuierlichem fachlichen Dialog mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, um aus Sicht der Jugendlichen beratend auf Inhalte und Strategien in der Programmarbeit zu wirken - und sich so aktiv an der "Gemeinschaftsaktion für Jugend und Zukunft" zu beteiligen.
Die Förderanträge der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung werden künftig von einer 15-köpfigen Jury des Jugendbeirats bewilligt. Die Jurysitzung wird am 15. Oktober 2004 stattfinden.
Bewerben können sich projekterfahrene Menschen bis 26 Jahren. Dafür das angehängte Bewerbungsformular ausfüllen und bis zum 15. September an folgende Adresse schicken:
Servicestelle Jugendbeteiligung, z.Hd. Julia Strutz
c/o DKJS
Tempelhofer Ufer 11
10963 Berlin
Fon 030.290 468-10, Fax -11
j.strutz@servicestelle-jugendbeteiligung.de .
