Neues Förderprogramm im deutsch-tschechischen Jugendaustausch
05.01.2008: Vereinfachtes Verfahren für Kleinprojekteförderung
Seit dem 1. September 2007 gibt es die Möglichkeit, im deutsch-tschechischen Jugendaustausch Kleinprojekte aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans des Bundes fördern zu lassen, auch solche, die nicht genau in die Anforderungen der Maßnahmenförderung des KJP passen. Der Förderhöchstbetrag beträgt 1.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt formlos über die Zentralstellen.
Welche Kleinprojekte können gefördert werden? Projekte, die inhaltlich in engem Zusammenhang mit dem deutsch-tschechischen Jugendaustausch stehen zum Beispiel:
- Projekte, die der Anbahnung von neuen Partnerschaften dienen
- Publikationen
- Ausstellungen
- Druckerzeugnisse
- Konzerte und andere offene Veranstaltungen
Vereinfachtes Förderverfahren: Die Antragstellung und die Verwendungsnachweisführung erfolgen im Zentralstellenverfahren für das laufende Kalenderjahr. Der Antrag selbst: Es genügt ein formloser Antrag mit Projektbeschreibung, aus dem der Bezug zum deutsch-tschechischen Jugendaustausch hervorgehen muss. Der Antrag muss ferner einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Die Förderung beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben, jedoch höchstens 1.000 Euro. Mindesten 10 Prozent der Gesamtausgaben sind aus Eigen- und Drittmitteln nachzuweisen. Die Bestandteile des Verwendungsnachweises sind ein Sachbericht, eine zahlenmäßige Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen, ferner eine Belegliste.
Mehr Informationen gibt es auf www.tandem-org.de , per Telefon unter 0941.58 55 70 oder per Email.

