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Mehr im Herbst: Wie wird das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle?

EU veröffentlicht Praktischen Leitlinien. Nationale Durchführungsstellen legen Strategien und Maßnahmen fest.

Die Europäische Kommission hat praktische Leitlinien für die Nationalen Durchführungsstellen erstellt, die mit der Umsetzung des Europäischen Jahrs der Chancengleichheit für alle 2007 beauftragt wurden. Die nationalen Durchführungsstellen sollen die Zielsetzungen des Europäischen Jahres an die Gegebenheiten und Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmerländer anpassen. Sie legen die nationale Strategie und die nationalen Prioritäten für das Europäische Jahr fest und wählen die einzelnen Aktionen aus, die für eine Bezuschussung durch die Gemeinschaft vorgeschlagen werden. Sie sind auch zuständig für die Genehmigung zur Nutzung des Logos oder für andere "moralische Unterstützung". Nationale Durchführungsstelle in Deutschland ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe News), die Geschäftsstelle für die Umsetzung ist bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege angesiedelt.

Nationale Strategiepläne und Aktivitäten werden auf Grund einer Ausschreibung durch die EU-Kommission abgerufen. Zur Unterstützung der Maßnahmen in den Mitgliedsländern stehen auf europäischer Ebene Mittel in Höhe von 7,65 Mio. EUR bereit. Im Durchschnitt ergeben sich daraus 283.000 EUR pro Land, aus öffentlichen und privaten Quellen soll es dazu eine Kofinanzierung geben. Die Ausschreibung wird noch im Sommer erwartet.

Der nationale Strategieplan von Deutschland wird noch erarbeitet. Mit einer endgültigen Entscheidung über die Inhalte ist nicht vor November 2006 zu rechnen. Die europäische Eröffnungskonferenz wird wohl, da sie in die Zeit der deutschen Ratspräsidentschaft fällt, vorraussichtlich Ende Januar 2007 in Berlin stattfinden.

Die nationalen Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahrs sollen sich an den allgemeinen Leitlinien ausrichten. Diese befürworten beispielsweise die Einbeziehung der Akteure der Zivilgesellschaft bei der Planung und Durchführung des Europäischen Jahres und der nationalen Strategie. Nicht-Regierungsorganisationen spielen eine Schlüsselrolle, wenn es um Sensibilisierungsmaßnamen oder um die Vertretung der Interessen Betroffener geht. Zivilgesellschaft sowie lokale und regionale Behörden sollen in regelmäßigen Abständen konsultiert und in die Arbeit einbezogen werden.

Neben Maßnahmen, die einzelne, von Diskriminierung betroffene Gruppen betreffen, soll es auch übergreifende Projekte und Aktionen geben - zum Beispiel zur Akzeptanz von Vielfalt und zur Förderung von Gleichstellung. Ziele und Inhalte des Europäischen Jahres, so heißt es, betreffen alle sechs im EG-Vertrag genannten Diskriminierungsgründe: Diskriminierung aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Ausrichtung. Dies sollte auch in der Auswahl der geförderten Projekte und Aktionen deutlich werden. Außerdem sollten sie um die vier zentralen Zielsetzungen geplant werden: Rechte, gesellschaftliche Präsenz, Anerkennung und Respekt. Gedacht ist an mindestens eine Auftaktkonferenz, an Informations- und Sensibilisierungsveranstaltungen, Informations-, Förder- und Bildungskampagnen, auch Erhebungen und Studien zur eingehenderen Analyse der zentralen Themen des Jahres.

Das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle ist das Kernstück der von der Europäischen Kommission im Juni 2005 präsentierten Rahmenstrategie für Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit für alle. Ziel der Strategie ist es, die Anwendung und Förderung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung in der EU. Die Rahmenstrategie 2005 wurde auf der Grundlage des Gründbuchs "Gleichstellung und Nichtdiskriminierung für alle in einer erweiterten Europäischen Union" und einer breit angelegten öffentlichen Konsultation definiert.

Die praktischen Leitlinien sollen zu einem späteren Zeitpunkt durch politische Leitlinien - mutmaßlich Empfehlungen für die politischen Maßnahmen im Rahmen des Themas dieses Europäischen Jahres - ergänzt werden.

[ Quelle:Europäische Kommission | 12.07.2006 ]

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