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Jugendbeirat fördert Jugendprojekte

23.02.2006: Der Jugendbeirat der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung fördert Jugendprojekte. Antragsfrist ist der 28. Februar.

Bis zum 28.02.2006 können noch Anträge beim Jugendbeirat der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung gestellt werden.

Das ist dem Jugendbeirat besonders wichtig bei seiner Entscheidung:

1. Projekte sollen maßgeblich von Kindern und Jugendlichen konzipiert, durchgeführt und ausgewertet werden.

2. Die Projekte richten sich in erster Linie an Kinder und Jugendliche.

3. Die Antragsteller binden die Zielgruppe in die Umsetzung ein und arbeiten mit ihr gleichberechtigt zusammen.

4. Die Projekte müssen verfassungskonform sein.

5. Die Projekte arbeiten überparteilich und konfessionslos.

6. Eine angemessene Dokumentation und Evaluation ist Bestandteil des Projekts.

7. Die Projekte fördern demokratische Handlungskompetenzen (z.B. Eigeninitiative, Verantwortungsübernahme, Toleranz, soziale Kompetenzen).

8. Die Projekte zeigen auch nach dem Förderzeitraum Wirkung.

9. Die Projekte arbeiten mit regionalen Partnern zusammen.

Eine Projektbeschreibung inklusive Zeit- und Finanzplan einfach formlos an folgende Adresse richten: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Jugendbeirat Tempelhofer Ufer 11 10963 Berlin

Der Antragsschluß für die Entscheidungsrunde des Jugendbeirats im April ist der 28.02.2005.
Bei Fragen zur Antragsstellung berät Jörg Reschke unter jugendbeirat@dkjs.de

Weitere Informationen: Hier gibt es weitere Hinweise und Tipps zur Finanzierung von Jugendprojekten.
Der Jugendbeirat besteht aus aktiven Jugendlichen aus dem gesamten Bundesgebiet, die die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung in ihrer Programmarbeit berät. Zweimal jährlich entscheidet der Jugendbeirat über die Förderung von Jugendprojekten.

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